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   BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13   

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https://dejure.org/2013,17827
BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13 (https://dejure.org/2013,17827)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - 3 StR 78/13 (https://dejure.org/2013,17827)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13 (https://dejure.org/2013,17827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 24 StGB; § 212 StGB; § 222 StGB
    Tatrichterliche Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Fahrlässigkeit (rechtsfehlerfreie Bejahung des Vorsatzes bei mehreren Stichen gegen den Oberkörper des Opfers); Voraussetzungen der Annahme eines beendeten Tötungsversuchs (Rücktrittshorizont)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tötungsvorsatz bei fünf weit ausholenden und zielgerichtet in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten geführten Stichen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Annahme von Tötungsvorsatz bei fünf weit ausholenden und zielgerichtet in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten geführten Stichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Versuch eines Tötungsdelikts - Wann liegt ein unbeendeter, wann ein beendeter Versuch vor - Voraussetzungen für strafbefreienden Rücktritt?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - bedingter Tötungsvorsatz - tatrichterliche Feststellung und revisionsrechtliche Überprüfung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 337/11

    Rücktritt vom Versuch (umgekehrte und mehrfache Korrektur des

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).

    Dass der Angeklagte den Umstand, dass er dem Geschädigten eher oberflächliche, keinesfalls lebensgefährliche Stiche zugefügt hatte, alsbald erkannt und seinen Irrtum hinsichtlich eines möglichen Eintritts des Todes beim Weglaufen korrigiert hätte (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14), findet in den Feststellungen keine Stütze.

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Vielmehr ist die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ-RR 2011, 73, 74).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Ist diese Bewertung nach den dargestellten rechtlichen Maßstäben vertretbar, so kann das Revisionsgericht nicht auf der Grundlage einer abweichenden Beurteilung der Bedeutung einer Indiztatsache in die Überzeugungsbildung des Tatrichters eingreifen (BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 533/09

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Willenselement; eigenständige Prüfung);

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Willens- als auch das Wissenselement, umfassend geprüft und gegebenenfalls durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144, 145).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 246/09

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle; äußerst gefährliche Gewalthandlung;

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524, 1525; vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444; vom 27. August 2009 - 3 StR 246/09, NStZ-RR 2009, 372).
  • BGH, 09.08.2011 - 4 StR 367/11

    Versuchte Nötigung (Erörterungsmangel hinsichtlich eines freiwilligen Rücktritts

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Dagegen ist ein unbeendeter Versuch anzunehmen, wenn der Täter noch nicht mit dem Eintritt des Todes rechnet, seine Herbeiführung aber weiterhin für möglich hält (BGH, Beschluss vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10

    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).
  • BGH, 22.09.2005 - 3 StR 256/05

    Rücktrittshorizont (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch)

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 3 StR 78/13
    Bei einem Tötungsversuch liegt demnach ein beendeter Versuch vor, wenn der Täter den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich - namentlich nach besonders schweren Gewalthandlungen, die zu schweren Verletzungen geführt haben - keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteile vom 22. September 2005 - 3 StR 256/05, NStZ-RR 2006, 6; vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209; vom 1. Dezember 2011 - 3 StR 337/11, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 14).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Die Annahme eines unbeendeten Versuchs setzt gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass Umstände festgestellt werden, die im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller objektiven und subjektiven Elemente der Tat - wie sie auch schon bei der Prüfung des bedingten Vorsatzes relevant waren - die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung seiner Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht mehr für möglich gehalten (BGH, Urteile vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10, NStZ 2011, 209 und vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13).
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalls, in die die objektive Gefährlichkeit der Gewalthandlung, aber auch die konkrete Angriffsweise des Täters, seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motive mit einzubeziehen sind (std. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 StR 78/13, Rn. 5 juris; Urteil vom 4. April 2013 - 3 StR 37/13, Rn. 3 juris; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, Rn. 15 juris; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff., jeweils mwN).
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